Aufgrunde des großen Erfolgs der letzten Jahre werden wir auch 2020 wieder versuchen allen Freunden Kölner Altmetalls eine Plattform zu schaffen um sich zu treffen, Benzin zu quatschen, nach Teilen Ausschau zu halten und selbstverständlich auch wieder Gutes zu tun.
Es freut uns ungemein Euch mitteilen zu können, dass der Teilemarkt zum derzeitigen Stand der Dinge nun doch stattfinden kann. Erlaubt ist ein Verkäufer bis 3m Standbreite. Bei mehr als 3m darf ein weiterer Verkäufer dabei sein, ab 6m eine 3. Person usw. Bitte nutzt unbedingt eine Mund-Nasen-Abdeckung um Probleme mit den Behörden zu vermeiden (Stand: 17.08.20).
Eingeladen sind wieder alle europäischen Ford, die bis einschließlich Baujahr 1989 das Werk verlassen haben und selbstverständlich auch später produzierte Fahrzeuge der gleichen Baureihe. Erwartet wird wieder das gesamte Programm, vom originalen Ford aus den Dreißigern bis zum Rennwagen mit Historie.
Wie auch im letzten Jahr kümmert sich das Team von Mo`s Bikertreff um alle Belange was Euer persönliches Wohl angeht.
Hier nochmal die wichtigsten Facts:
- 06. September 2020, Beginn: 10.00 Uhr.
- Teilnahmeberechtigt sind sämtliche europäischen Ford bis einschließlich Bj. 1989, bzw. später produzierte Modelle der gleichen Baureihe.
- Es wird kein Eintritt erhoben.
Adresse:
Mo`s Bikertreff
Kleinewefersstr. 160
47803 Krefeld
Wir hoffen auf Euer zahlreiches Erscheinen, damit wir diesen Tag wieder zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Freunde Kölner Altblechs werden lassen können!
Wer jetzt noch immer nicht überzeugt ist, dem empfehle ich meine Galerien der letzten Jahre:
5. Classic-Ford-Event-NRW 2019
4. Classic-Ford-Event-NRW 2018
3. Classic-Ford-Event-NRW 2017
2. Classic-Ford-Event-NRW 2016
Bei Fragen, Anregungen und Anmeldungen wendet Euch bitte an: kontakt@oldtimer-nrw.net
Haftungsausschluß:
Die Vorschriften der der StVO sind einzuhalten. Um ein ziviles und anständiges Fahrverhalten auf dem Gelände wird gebeten. Burn Out, laute Musik und das Hochdrehen der Motoren wird nicht geduldet und hat den unverzüglichen Ausschluß zur Folge. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Vernstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter) verzichten für sich und ihre Angehörigen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung eventuell erlittenen Schaden oder Unfall auf das Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, sowie deren Beauftragte, Helfer und anderen Personen, die mit der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Veranstalter behält sich weiterhin das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen vorzunehmen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen und/oder Fahrzeuge, die wider dieser Teilnahmebedingungen handeln, oder anderweitig den geregelten Ablauf der Veranstaltung behindern, des Geländes zu verweisen bzw. diese vom Gelände entfernen zu lassen. Mit Abstellen des Fahrzeuges gibt der/die Fahrer/in folgende Verzichtserklärung ab: Ich erkläre mit der Wirkung für den/die Eigentümer/in des Fahrzeuges den Verzicht auf Ansprüche aller Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Classic-Ford-Event-NRW stehen und zwar gegen die Veranstalter und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt. Auf dem Classic-Ford-Event-NRW werden Bild und/oder Tonaufnahmen gemacht. Mit dem Betreten und/oder einfahren auf das Veranstaltungsgelände erklären sich Besucher und/oder Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild und/oder Tonaufnahmen von ihnen und/oder ihren Fahrzeugen gemacht werden und eventuell veröffentlicht werden könnten. Dieser Vereinbarungen werden mit der Einfahrt und/oder Betreten der jeweiligen Teilnehmer und/oder Besucher auf das Veranstaltungsgelände allen Beteiligten gegenüber wirksam.
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