2023 wird unser Classic-Ford-Event-NRW schon zum 9. Male stattfinden. Auch ein Grund um uns mit den Alt Ford Freunden frischen Wind in die Veranstaltung zu holen. Sie werden ab sofort das Event mit uns zusammen gestalten. Wir werden auch 2023 wieder versuchen allen Freunden Kölner Altmetalls eine Plattform zu schaffen um sich zu treffen, Benzin zu quatschen, nach Teilen Ausschau zu halten und selbstverständlich auch wieder mit einer Spende Gutes zu tun.
Eingeladen sind wieder alle europäischen Ford, die bis einschließlich Baujahr 1989 das Werk verlassen haben und selbstverständlich auch später produzierte Fahrzeuge der gleichen Baureihe. Erwartet wird wieder das gesamte Programm, vom originalen Ford aus den Dreißigern bis zum Rennwagen mit Historie.
Wie auch im letzten Jahr kümmert sich das Team von Mo`s Bikertreff um alle Belange was Euer persönliches Wohl angeht und auch in diesem Jahr habt Ihr wieder die Möglichkeit bei der Einfahrt für den Förderverein zugunsten krebskranker Kinder Krefeld e.V. zu spenden. Bitte nutzt dies, wie Ihr es auch im letzten Jahr getan habt.
Hier nochmal die wichtigsten Facts:
- 03. September 2023, Beginn: 10.00 Uhr.
- Teilnahmeberechtigt sind sämtliche europäischen Ford bis einschließlich Bj. 1989, bzw. später produzierte Modelle der gleichen Baureihe.
- Es wird kein Eintritt erhoben, aber Eure freiwillige Spende geht auch in diesem Jahr wieder an den Förderverein zugunsten krebskranker Kinder Krefeld e.V.
Adresse:
Mo`s Bikertreff
Kleinewefersstr. 160
47803 Krefeld
Wir hoffen auf Euer zahlreiches Erscheinen, damit wir diesen Tag wieder zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Freunde Kölner Altblechs werden lassen können!
Wer jetzt noch immer nicht überzeugt ist, dem empfehle ich meine Galerien der letzten Jahre:
8. Classic-Ford-Event-NRW 2022
7. Classic-Ford-Event-NRW 2021
6. Classic-Ford-Event-NRW 2020
5. Classic-Ford-Event-NRW 2019
4. Classic-Ford-Event-NRW 2018
Bei Fragen, Anregungen und Anmeldungen wendet Euch bitte an: kontakt@oldtimer-nrw.net
Flyer:
Haftungsausschluß:
Die Vorschriften der der StVO sind einzuhalten. Um ein ziviles und anständiges Fahrverhalten auf dem Gelände wird gebeten. Burn Out, laute Musik und das Hochdrehen der Motoren wird nicht geduldet und hat den unverzüglichen Ausschluß zur Folge. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Vernstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch die von ihnen benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden. Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter) verzichten für sich und ihre Angehörigen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung eventuell erlittenen Schaden oder Unfall auf das Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen den Veranstalter, sowie deren Beauftragte, Helfer und anderen Personen, die mit der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Veranstalter behält sich weiterhin das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen vorzunehmen, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen und/oder Fahrzeuge, die wider dieser Teilnahmebedingungen handeln, oder anderweitig den geregelten Ablauf der Veranstaltung behindern, des Geländes zu verweisen bzw. diese vom Gelände entfernen zu lassen. Mit Abstellen des Fahrzeuges gibt der/die Fahrer/in folgende Verzichtserklärung ab: Ich erkläre mit der Wirkung für den/die Eigentümer/in des Fahrzeuges den Verzicht auf Ansprüche aller Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Classic-Ford-Event-NRW stehen und zwar gegen die Veranstalter und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt. Auf dem Classic-Ford-Event-NRW werden Bild und/oder Tonaufnahmen gemacht. Mit dem Betreten und/oder einfahren auf das Veranstaltungsgelände erklären sich Besucher und/oder Teilnehmer damit einverstanden, dass Bild und/oder Tonaufnahmen von ihnen und/oder ihren Fahrzeugen gemacht werden und eventuell veröffentlicht werden könnten. Dieser Vereinbarungen werden mit der Einfahrt und/oder Betreten der jeweiligen Teilnehmer und/oder Besucher auf das Veranstaltungsgelände allen Beteiligten gegenüber wirksam.
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